Zweck
Die Stiftung fördert die Entwicklung hochbegabter, leistungsfähiger junger Wissenschaftler auf den Gebieten der Rechtswissenschaft und der Biologie, sofern sie ein mindestens zweijähriges Studium zurückgelegt, das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und der Eberhard-Karls- Universität Tübingen angehören.
Bei der Vergabe der Mittel wird der Vorstand von zwei Ausschüssen, die aus jeweils fünf Angehörigen des Lehrkörpers der Fachbereiche Rechtswissenschaft und Biologie bestehen, beraten.
Nach dem Willen der Stifter sind die Reinerträge des Vermögens alljährlich im Verhältnis zwei zu eins auf die Bereiche Biologie und Rechtswissenschaften aufzuteilen.
Die Evangelische Kirchengemeinde Rottweil erhält vorab fünf Prozent als Vermächtnis.
Der Stiftungszweck ist zu erfüllen in Form von Beihilfen zur Teilnahme an wissenschaftlichen Einrichtungen oder Veranstaltungen im In- und Ausland und in Form von Geldpreisen für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.