Form & Sitz
Status | Rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts |
Vorstand | Die Stiftung wird geleitet und vertreten vom Stiftungsvorstand, bestehend aus dem Oberbürgermeister der Stadt Tuttlingen als Vorsitzendem, einem vom Direktor des Amtsgerichts Tuttlingen zu bezeichnenden Rechtsanwalt als Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des Vorstandes müssen in Tuttlingen wohnhaft sein. Der Vorstand wird von Fachausschüssen beider Fakultäten beraten. |
Rechtsfähigkeit | Die Stiftung hat mit der Genehmigung des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 16. August 1974 die Rechtsfähigkeit erlangt. Die von den Stiftern erlassene Stiftungssatzung wurde 1978 den Bestimmungen des neuen Stiftungsgesetztes angepasst und am 07. Juli 1981 neu gefasst. |
Sitz | Sitz der Stiftung ist Tuttlingen |